Allgemeines
Die Ausschreibung erfolgt durch den Durchführenden jeweils in Absprache mit dem Verantwortlichen im Fachausschuß für Cerebralparetikersport (Bocciareferent).
Für den Spielbetrieb kommt die zuletzt vom BSA genehmigte Übersetzung (mit den Auslegungen) der jeweils gültigen internationalen Spielregeln für Boccia der CP-ISRA (siehe „CP-ISRA- Classification and Sports rules Manual“) zur Anwendung.
Die Anmeldung zu jedem Turnier hat über den Landesverband zu erfolgen.
Dabei ist für den Mannschafts-/Paarbewerb der Name der Mannschaft anzugeben. Die Namen der Mannschaftsmitglieder sind erst bei der Sportpasskontrolle am Beginn des jeweiligen Turniers schriftlich bekannt zu geben. Damit sind die genannten SpielerInnen für die Dauer des Turniers auch an diese Mannschaft gebunden. Für Mannschaftswettkämpfe gilt eine Beschränkung von 5 SportlerInnen pro Team und 3 SpielerInnen pro Pair. Sind für den Mannschaftsbewerb Spielgemeinschaften beabsichtigt, sind diese bis Donnerstag, 12.oo Uhr vor Turnierbeginn schriftlich mit den Landesverbänden abzusprechen und dem Veranstalter zu bestätigen.
Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterreferenten zu den Turnieren einberufen. Der Oberschiedsrichter wird vom Veranstalter in Absprache mit dem FAUS eingeladen.
Der Spielplan (Gruppenaufteilung, Spieleinteilung, Zeitplan) wird vom Durchführenden und dem Bocciareferenten erstellt.
Bei der Einteilung der Vorrundenspiele ist darauf zu achten, dass die beiden Erstgesetzten jeder Gruppe zuletzt
gegeneinander spielen.
Bei kurzfristigen Absagen von TeilnehmerInnen, spätestens bis Donnerstag, 12.oo Uhr vor Turnierbeginn, muss der
Spielplan neu angepasst werden (neue Gruppenzuteilung nach neuer Setzliste). Dabei ist auch die Teilnehmeraufteilung zu
beachten. Außerhalb dieser Frist werden die Spiele dieses Teilnehmers als nicht angetreten, entsprechend den intern.
Spielregeln (siehe oben), gewertet.
Die Einteilung der Schiedsrichter bei den Turnieren erfolgt durch den Durchführenden und den Bocciareferenten in
Absprache mit dem Schiedsrichterreferenten.
Schiedsrichter in Doppelfunktion (Oberschiedsrichter, Organisation, Betreuer) haben zumindest 3 Viertel der Spielanzahl
der anderen Schiedsrichter zu absolvieren (siehe Abrechnungsrichtlinien Boccia). Ausnahmen müssen mit dem
Bocciareferenten abgesprochen werden.
Bei allen Turnieren ist die Sportpasskontrolle durchzuführen. Bei fehlendem (Kopie oder Fax bis Spielbeginn möglich) oder ungültigem (ärztl. Bestätigung) Sportpass ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Teilnehmerlisten und die Listen für die Sportpasskontrolle sind vom Durchführenden im Vorhinein entsprechend den Meldungen auszufüllen.
Eine Stunde, jedoch mindestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn müssen die Felder zum Einspielen zur Verfügung stehen.
Bei allen Turnieren ist für einen Warteraum zu sorgen.
Am ersten Spieltag wird das Einspielen eine Viertelstunde vor Spielbeginn beendet, es findet die Begrüßung statt und
dann betreten die SpielerInnen der ersten Runde den Warteraum zur Auslosung.
Das Einspielen ist am 2. Turniertag bis 5 min vor Spielbeginn erlaubt. Daran dürfen auch die SpielerInnen der ersten
Runde teilnehmen, nachdem sie sich rechtzeitig (15 min vor Spielbeginn) im Warteraum gemeldet haben. Sie werden 5 min
vor Spielbeginn vom Oberschiedsrichter in den Warteraum zur Auslosung zurückgerufen.
Wenn ein/e Spieler/in 2 Spiele hintereinander hat und das erste Spiel so endet, dass bereits die Warteraumzeit des
nachfolgenden Spiels begonnen hat, so stehen dem/r Spieler/in mindestens 10 min (höchstens 15 min) Pause zu. Dies wird
mit dem Oberschiedsrichter besprochen und ein neuer Spielbeginn vereinbart. Die Pause darf auch außerhalb des
Warteraums verbracht werden. Ist der/die Spieler/in zum Zeitpunkt des neuen Spielbeginns nicht im Warteraum, so wird
das Spiel 6:0 für den Gegner gewertet.
Der/die Spieler/in darf nach Absprache mit dem Oberschiedsrichter aus besonderen Gründen den Warteraum verlassen.
Zeitplan und damit auch die Warteraumzeiten sind einzuhalten.
Spiele können, wenn organisatorisch möglich, vorgezogen werden – bei rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung auf dem
Spielplan (2 Runden vor Beginn), so dass auch die Warteraumzeit eingehalten werden kann.
Bei Österreichischen Staatsmeisterschaften ist dafür zu sorgen, dass ein Raum für eventuelle Dopingkontrollen zur Verfügung steht (siehe „Dopingbestimmungen“ – Informationen beim Bocciareferenten).
Die Bälle werden vor dem Spiel vom jeweiligen Schiedsrichter auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Der Fachausschuß wird aber auch weiterhin seine Sets zur Verfügung stellen.
Die Protestgebühr beträgt entsprechend der Gebührenordnung des ÖBSV 40,- Euro. Die Protestkommission setzt sich aus 3 Personen zusammen: Oberschiedsrichter, Durchführender und ÖBSV-Delegierter (bzw. Bocciareferent oder eigens für das Turnier ernannter Technischer Delegierter).
Die Eintragungen in das Schiedsrichterlogbuch bestätigen Schiedsrichterreferent oder Bocciareferent/ÖBSV-Delegierter.
Die Abrechnung eines Turniers wickeln Durchführender und Bocciareferent/ÖBSV-Delegierter ab.